Amtliche Bekanntmachungen
Am 30.Juni 2020 ist das Geologiedatengesetz (GeolDG) in Kraft getreten und hat das Lagerstättengesetz (LagerstG) abgelöst. Durch das GeolDG werden die rechtlichen Grundlagen für die Anzeige von geologischen Untersuchungen, die Übergabe von Ergebnissen dieser Untersuchungen und deren öffentliche Bereitstellung neu gefasst. In Sachsen ist das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) für den Vollzug des GeolDG zuständig. Im Folgenden erhalten Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen in Bezug auf das GeolDG.