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Gesetzliche Regelungen

Rechtsgrundlage für das Zugänglichmachen geologischer Daten und Informationen gegenüber Privaten sind das Geologiedatengesetz (GeolDG) vom 19. Juni 2020,  das Sächsische Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) vom 1. Juni 2006 und das Sächsische Geodateninfrastrukturgesetz (SächsGDIG) vom 19. Mai 2010. Für Behörden gelten außerdem die Grundsätze der Amtshilfe und der Europäischen Verwaltungszusammenarbeit auf Grundlage des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts (SächsVwVfZG) für den Freistaat Sachsen vom 19.Mai 2010. In der Bekanntmachung vom 23. März 2015 ist die Ermittlung Beteiligter in Verfahren zur Herausgabe von geologischen Daten und Informationen dargestellt.

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