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Massenbewegungen

Das Bild zeigt einen Felssturz auf die Straße im Kirnitzschtal, Elbsandsteingebirge.
Felssturz auf die Straße im Kirnitzschtal.  © LfULG

Die Bewegungen von Gesteinsmassen an der Erdoberfläche folgen der Schwerkraft, deshalb werden sie als gravitative Massenbewegungen bezeichnet. Steinschläge, Felsstürze, Hangrutschungen und Murgänge (Geröll-/ Schlammlawinen) treten meist plötzlich auf und stellen deshalb eine Gefährdung für Lebewesen, Gebäude und Straßen dar.

Das Bild zeigt eine Rutschung in Obervogelgesang.
Hangrutschung im Elbsandsteingebirge.  © LfULG

Gefährdung entsteht durch zahlreiche Einflussfaktoren, welche miteinander interagieren.

Verschiedene Arten von Locker- und Festgesteinen weisen unterschiedliche physikalische Eigenschaften auf und können bereits auf Grund ihrer mineralogischen Zusammensetzung oder ihrer Korngrößenverteilung besonders anfällig für Erosions- und Transportprozesse sein. Des Weiteren spielen Trennflächen wie Klüfte, Schichtung oder Schieferung als potentielle Bruch- oder Gleitflächen eine große Rolle. Treten solche Strukturen in einer ungünstigen Richtung und Größe auf, erhöht sich z.B. die Gefahr für einen Felssturz. Auch die Hangneigung hat einen großen Einfluss auf die ablaufenden Gesteinsbewegungen. Außerdem beeinflussen Vegetation, Niederschläge, Temperaturschwankungen, insbesondere Frost-und-Tau-Wechsel sowie die Wassersättigung des Gesteins die Gefahr durch Massenbewegungen.

Das Bild zeigt die Karte mit Hangneigung und Massenbewegungen in Sachsen.
Karte mit Hangneigung und Massenbewegungen in Sachsen (Stand 2020).  © LfULG, GeoSN

Die Karte der naturbedingten Risiken Sachsens gibt einen Überblick über die räumliche Verteilung von bisher aufgetretenen Ereignissen im Ereigniskataster Massenbewegungen.  Es ist davon auszugehen, dass Regionen in der Nähe früher aufgetretener Ereignisse besonders gefährdet sind. Die Karte der naturbedingten Risiken Sachsens kann im Geoportal Sachsenatlas angesehen werden oder als Web-Map- und Web-Feature-Service in eine GIS-Software geladen werden.

Das Bild zeigt die Karte mit Hangneigung und Massenbewegungen in Osterzgebirge und Elbsandsteingebirge.
Karte der Hangneigung und Massenbewegungen im Osterzgebirge und Elbsandsteingebirge (Stand 2020).  © LfULG, GeoSN

Massenbewegungen sind natürliche Vorgänge, für die niemand verantwortlich ist. Die fachliche Zuständigkeit für natürliche Hänge liegt beim LfULG:

Ziel der Tätigkeit des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie ist es, Ursachen, räumliche Verteilung und zeitliche Häufigkeit von Massenbewegungen zu ermitteln. Schwerpunkt für die Massenbewegungen ist der sächsische Mittelgebirgsraum. Hervorzuheben ist hierbei besonders das Elbsandsteingebirge.

Da Ereignisse meist dort auftreten, wo früher schon ähnliches geschehen ist, dokumentieren wir in einem Ereigniskataster die verschiedenen Massenbewegungen im Freistaat Sachsen.

Für aktuelle Massenbewegungen werden fachliche Ersteinschätzungen hinsichtlich des Gefährdungsgrades (Gefahrenbeurteilung) und des abzuleitenden Handlungsbedarfes erarbeitet. Das LfULG empfiehlt dann konkrete Maßnahmen zur Vorsorge und Gefahrenabwehr. Auftraggeber sind hierfür beispielsweise der Staatsbetrieb Sachsenforst (Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz), das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) sowie Niederlassungen des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB), Kommunen sowie Landratsämter.

Ein regelmäßiges Monitoring erlaubt die Überwachung, ob und wie stark sich gefährdete Bereiche bewegen. Das kann mittels Vermessung der Kluftbreite, Dehnungsmessung und Neigungsmessung erfolgen. Gefährdete Felsböschungen können mittels Verankerung, Schutznetzen oder -zäunen gesichert werden. Gefahrenbereiche können aber auch abgetragen oder gesprengt werden. Einfache Absperrungen, z. B. am Straßenrand, helfen ebenfalls, Personen- und Sachschaden zu vermeiden.

Das Bild zeigt unterschiedliche Arten der Felssicherung.
Unterschiedliche Arten der Felssicherung.  © LfULG

Bei bestehender Bebauung in einem steinschlag- oder felssturzgefährdeten Gebiet sollten Sie den Ausgangszustand und etwaige Veränderungen der Felswände mit Fotos und Aufzeichnungen dokumentieren. Im Zweifelsfall lohnt es sich einen Sachverständigen zu beauftragen, der die Gefährdung beurteilt.

Absturzgefährdete lose Steine können von einem steilen, aber noch begehbaren Hang abgesammelt werden.

Unterhalb von Felswänden können Steinschlagschutzgehölze gepflanzt werden, welche die Bewegung herabfallender Steine bremsen. Junge buschreiche Bestände verhindern die Bewegung kleiner Blöcke effektiver als Hochwald. Deshalb sollte das Gehölz gepflegt und buschig gehalten werden. Auch Schutzzäune können unterhalb von Felswänden errichtet werden. Für die Planung solcher Bauten sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.

Grundsätzlich gilt es, Neubauten in gefährdeten Bereichen zu vermeiden. Wegen der großen sich bewegenden Massen sind keine einfachen baulichen Maßnahmen an Gebäuden möglich, um sich vor Felssturz zu sichern. Zur Abschätzung der Gefährdungssituation ist eine ingenieurgeologische Detailuntersuchung erforderlich.

Ist die Steinschlaggefährdung nur gering, sollten Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, wie eine massive Bauausführung der hangseitigen Wand und des Daches sowie eine Reduzierung der hangseitigen Anzahl von Fenstern und Türen. Außerdem kann das Gelände mit Ableit- oder Auffangwällen modelliert werden. Auch hier empfiehlt es sich, Fachleute mit der Planung zu beauftragen.

Hangrutschungen sind, neben anderen schwer fassbaren Faktoren, meist durch einen erhöhten Wasserandrang im Hang bedingt. Eine Dränage des rutschungsgefährdeten Hanges kann die Sicherheit erhöhen. Abgrabungen und Unterschneidungen des Hangfußes sollten vermieden werden. Außerdem sollte im Kopfbereich des Hangs keine Auflast aufgebracht werden, um kein zusätzliches Gewicht aufzutragen. Eine Bepflanzung / Pflege eines Schutzwaldes in einem Hang hilft flachgründige Rutschungen und Hanganbrüche zu verhindern.

Wir sind als Staatlicher Geologischer Dienst der fachliche Ansprechpartner. Wir führen ein Ereigniskataster zur Dokumentation und fachlichen Auswertung aller Massenbewegungsereignisse.

Für weitere Informationen und Beratungen empfehlen wir jedoch die Einschaltung von privaten Sachverstän­digen für Ingenieurgeologie, für Geotechnik oder für Grundbau, insbesondere von solchen Büros, die Erfahrung beim Bauen in Gebieten mit schwierigen geologischen Verhältnissen nachweisen können. Diese privaten Sachverständigen sind auch mit allen erforderlichen Sicherungsmaßnahmen und deren Planung vertraut.

Gegen Elementarschäden wie Massenbewegungen können Sie sich versichern.

Haben Sie ein Ereignis beobachtet oder Hinweise auf ein möglicherweise bevorstehendes Ereignis, zum Beispiel Steinschlag, Felssturz, Rutschung oder Murgang? Um unser Ereigniskataster aktuell zu halten, wären wir Ihnen für eine kurze Meldung dankbar.

Bitte melden Sie Ihre Beobachtung bei:

  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Abteilung 10 Geologie,  Referat Ingenieurgeologie
  • Herr Peter Dommaschk

Bitte machen Sie folgende Angaben:

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