Hauptinhalt

Hydrogeologische Fachstellungnahmen

Das Referat Hydrogeologie als Teil der Abteilung Geologie nimmt wesentliche gesetzliche Pflichtaufgaben der fachtechnischen Unterstützung der unteren Verwaltungsbehörden, der allgemeinen und besonderen Staatsbehörden sowie weiterer öffentlicher Bedarfsträger im Bereich geologischer und hydrogeologischen Fragen wahr.

Der Aufgabenbereich lässt sich in zwei wesentliche Verfahrensformen gliedern, die sich sowohl in Bezug auf Inhalt, Gegenstand und Verfahren als auch im Hinblick auf die Bearbeitungstiefe unterscheiden:

Im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentliche Belange (TÖB), beschränkt sich die Bearbeitung auf Grundsätze und hat das Ziel, den geologischen Untergrund betreffend den Verfahrensträger:

  • auf nicht erkannte Risiken aufmerksam zu machen, welche Kostenrelevanz besitzen oder das Vorhaben grundsätzlich in Frage stellen,
  • auf planungsbedingte Konflikte mit Umweltzielen hinzuweisen und
  • Lösungen im Hinblick auf die gebotene Planungssicherheit und die Kosten für die öffentliche Hand aufzuzeigen.

Dabei ist

  • die Bedeutung des Vorhabens für den Freistaat Sachsen bzw. den öffentlichen Vorhabensträger,
  • der Einsatz öffentlicher finanzieller Mittel und
  • die Wichtigkeit und Dringlichkeit (Terminstellung, Gefahrenpotenzial) des Vorhabens

zu beachten.

Bei der Beteiligung als Fachbehörde beinhaltet die fachtechnische Stellungnahme an die jeweilige Genehmigungsbehörde bzw. den Vorhabensträger zu ortskonkreten Sachverhalten

  • eine angemessene Analyse der geologischen Untergrundverhältnisse mit hydrogeologischer Differenzierung sowie hierauf aufbauend
  • eine Einschätzung der Machbarkeit des Vorhabens sowie möglicher Risiken hinsichtlich der Untergrundeigenschaften,
  • die Formulierung detaillierter Forderungen oder Empfehlungen zu Auflagen und Nebenbestimmungen sowie
  • ggf. Hinweise zu notwendigen Rahmenbedingungen.

Die genannten Unterstützungsleistungen des Referates Hydrogeologie hinsichtlich der geologisch-hydrogeologischen Grundlagen beziehen sich thematisch insbesondere auf folgende Fragestellungen:

  • Planfeststellungsverfahren (Wasserrecht, Bergrecht, Abfallrecht) zur Landes- und Regionalplanung,
  • Geothermische Anlagen,
  • Brunnen (Landwirtschaft, Industrie, privat),
  • Eingriffe in Grundwasserleiter (Bergbau, Erdbau, Tiefbau, Gewässerbau),
  • Grundwasserwiederanstieg in Bergbaugebieten (Braunkohle, Steinkohle),
  • Anlage und Erweiterung von Bestattungsplätzen gemäß SächsBestG,
  • Altlasten (Altstandorte und Altablagerungen),
  • Neuanlage von Deponien nach DepVO,
  • Verfüllung von Abgrabungen nach Bergrecht oder Baurecht,
  • Havarien und Störfälle mit Auswirkungen auf den Untergrund,
  • amtliche Anerkennung von Mineral-, Thermal- und Heilwässern,
  • Bemessung und Festsetzung von Trinkwasserschutzgebieten.
zurück zum Seitenanfang